Was brauchen EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige für einen Umzug nach Deutschland? (2026)
Das Urteil
Sie brauchen keinen Aufenthaltstitel, kein Visum und kein Sperrkonto. Die Freizügigkeit erlaubt Ankunft, Aufenthalt und Arbeit, ohne vorher jemanden zu fragen. Drei Dinge gelten trotzdem: die Anmeldung binnen zwei Wochen nach dem Einzug, die Krankenversicherung, und die Anerkennung Ihrer Qualifikation, wenn Ihr Beruf reglementiert ist.
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Erfüllen Sie die Voraussetzungen?
- Sie besitzen die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats, Islands, Liechtensteins oder Norwegens (EWR) oder der Schweiz.
- Das ist die ganze Prüfung. Es gibt keine Einkommensschwelle und keinen Bürgen, den Sie vor der Reise finden müssten.
Der Ablauf, Schritt für Schritt
- 1
Reisen Sie nach Deutschland und beziehen Sie eine Wohnung. Eine vorherige Erlaubnis ist nicht erforderlich.
- Zuständig
- Niemand
- Mitbringen
- Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Gebühr
- Keine an dieser Stelle
- Dauer
- Sofort
- 2
Melden Sie Ihre Adresse binnen zwei Wochen nach dem Einzug an. Das gilt für Sie genauso wie für Visuminhaber.
- Zuständig
- Das Bürgeramt Ihrer Stadt
- Mitbringen
- Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters und Ihr Ausweis
- Gebühr
- Keine an dieser Stelle
- Dauer
- Ein Termin. Die Wartezeiten unterscheiden sich je Stadt und sind die eigentliche Hürde.
- 3
Schließen Sie eine Krankenversicherung ab und beginnen Sie, falls Ihr Beruf reglementiert ist, die Anerkennung Ihrer Qualifikation.
- Zuständig
- Eine gesetzliche oder private Krankenkasse; bei reglementierten Berufen die zuständige Anerkennungsstelle
- Gebühr
- Keine an dieser Stelle
- Dauer
- Die Versicherung greift sofort. Die Anerkennung dauert je nach Beruf und Bundesland sehr unterschiedlich.
Nach der Ankunft: Die Anmeldung binnen zwei Wochen, danach die Steuer-ID per Post, und der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde vor Ablauf des Visums. Alle Fristen der ersten drei Monate.
Arbeiten und Dauer
Arbeiten
Unbegrenzt und ohne Erlaubnis, angestellt oder selbstständig, ab dem ersten Tag. Auch der öffentliche Dienst steht offen, abgesehen von einem engen Bereich hoheitlicher Aufgaben.
Dauer
Unbefristet. Freizügigkeit ist kein Titel, der abläuft.
Was danach kommt
Nichts umzuwandeln. Es gibt keinen Titel, den Sie halten oder verlängern müssten.
Was diese Route nicht erlaubt
- Es befreit Sie nicht von der Anmeldung. Die Zwei-Wochen-Frist und das Bußgeld bis 1.000 EUR gelten für EU-Bürger genau wie für alle anderen.
- Es erlaubt Ihnen nicht, einen reglementierten Beruf wie Medizin, Pflege, Recht oder Lehramt auszuüben, bevor Ihre Qualifikation anerkannt ist.
- Es verschafft Ihnen keinen Krankenversicherungsschutz. Die Versicherung ist eine eigene Pflicht, um die Sie sich selbst kümmern.
Häufige Fragen
Brauchen EU-Bürger einen Aufenthaltstitel für Deutschland?
Nein. Die Freizügigkeit deckt Einreise, Aufenthalt und Arbeit ab, es gibt also keinen Titel zu beantragen und kein Sperrkonto zu füllen. Es bleiben die Anmeldung binnen zwei Wochen, die Krankenversicherung und die Anerkennung bei reglementierten Berufen.
Wird die Schweiz hier wie die EU behandelt?
Für diese Seite ja: Schweizer Staatsangehörige dürfen ohne Titel und ohne Sperrkonto in Deutschland leben und arbeiten. Rechtsgrundlage ist das gesonderte Abkommen zwischen der EU und der Schweiz, nicht die EU-Verträge selbst.
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