Wie funktioniert die Chancenkarte, und erfüllen Sie die Voraussetzungen? (2026)
Das Urteil
Mit der Chancenkarte kommen Sie zur Jobsuche nach Deutschland, ohne bereits ein Angebot zu haben. Sie qualifizieren sich entweder als voll anerkannte Fachkraft oder über mindestens sechs Punkte nach den Kriterien unten. Sie kostet 13.092 EUR auf einem Sperrkonto, ausgezahlt mit 1.091 EUR im Monat, und erlaubt 20 Stunden Arbeit pro Woche während der Suche.
Rechtsgrundlage: AufenthG section 20a, points under section 20b · Chancenkarte
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Erfüllen Sie die Voraussetzungen?
- Weg eins, ohne Punkte: Ihre ausländische Qualifikation ist in Deutschland voll anerkannt, damit gelten Sie als Fachkraft im Sinne des Gesetzes.
- Weg zwei, das Punktesystem: Sie brauchen eine im Ausstellungsstaat staatlich anerkannte Qualifikation, dazu Deutsch auf A1 oder Englisch auf B2, und mindestens sechs Punkte.
- Die Qualifikation muss entweder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung, ein Hochschulabschluss oder eine von einer deutschen Kammer nach deutschen Standards bestätigte Ausbildung sein.
Die Punktetabelle
Das Gesetz nennt die Schwelle ausdrücklich: die Mindestpunktzahl beträgt 6 Punkte. Die Sprachstufen sind in Paragraf 2 des Aufenthaltsgesetzes definiert, deshalb stehen hier die GER-Niveaus statt der Gesetzesbegriffe.
| Kriterium | Punkte |
|---|---|
| Ausländische Qualifikation mit Anpassungs- oder Zusatzbedarf | 4 |
| Deutsch auf B2 (gute Sprachkenntnisse) | 3 |
| Deutsch auf B1 (ausreichende Sprachkenntnisse) | 2 |
| Deutsch auf A2 (hinreichende Sprachkenntnisse) | 1 |
| Englisch auf C1 | 1 |
| Fünf oder mehr Jahre einschlägige Berufserfahrung in den letzten sieben | 3 |
| Zwei oder mehr Jahre einschlägige Berufserfahrung in den letzten fünf | 2 |
| Qualifikation in einem Engpassberuf (Paragraf 18g) | 1 |
| Bei Antragstellung 35 Jahre oder jünger | 2 |
| Bei Antragstellung 36 bis 40 Jahre | 1 |
| Mindestens sechs Monate früherer rechtmäßiger ununterbrochener Aufenthalt in Deutschland in den letzten fünf Jahren | 1 |
| Ehe- oder eingetragener Lebenspartner bewirbt sich mit | 1 |
Quelle: Paragraf 20b Aufenthaltsgesetz und die Anlage zum Gesetz, Stand 24. August 2026.
Der Ablauf, Schritt für Schritt
- 1
Prüfen Sie sich anhand der Punktetabelle unten und bestätigen Sie, dass Sie sechs Punkte erreichen, sofern Ihre Qualifikation nicht bereits voll anerkannt ist.
- Zuständig
- Sie selbst, bevor Sie Geld ausgeben
- Mitbringen
- Ihre Qualifikationsnachweise, Sprachzertifikate und Nachweise der Berufserfahrung
- Gebühr
- Keine an dieser Stelle
- Dauer
- Eine Stunde mit Ihren eigenen Unterlagen
- 2
Eröffnen und füllen Sie ein Sperrkonto mit 13.092 EUR, oder organisieren Sie einen anerkannten alternativen Nachweis.
- Zuständig
- Ein Sperrkonto-Anbieter
- Mitbringen
- Reisepass und die Unterlagen des Anbieters
- Gebühr
- Keine an dieser Stelle
- Dauer
- Tage, je nach Anbieter
- 3
Beantragen Sie das nationale Visum für die Chancenkarte bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Wohnsitzstaat.
- Zuständig
- Die für Ihren Wohnort zuständige deutsche Botschaft oder das Konsulat
- Mitbringen
- Reisepass, Antragsformular, biometrische Fotos und der Finanzierungsnachweis für diese Route; Die Checkliste Ihrer Auslandsvertretung: es gibt keine bundesweite Dokumentenliste, jede Vertretung veröffentlicht ihre eigene
- Gebühr
- EUR 75
- Dauer
- Nicht zentral veröffentlicht. Termin- und Bearbeitungszeiten legt jede Vertretung selbst fest, von Wochen bis Monaten. Buchen Sie den Termin daher zuerst.
- 4
Wandeln Sie das Visum nach Ankunft und Anmeldung in einen Aufenthaltstitel um.
- Zuständig
- Die Ausländerbehörde der Stadt, in der Sie sich angemeldet haben
- Mitbringen
- Meldebescheinigung aus der Anmeldung, Pass mit Visum, biometrisches Foto, Nachweis der Krankenversicherung
- Gebühr
- EUR 100
- Dauer
- Von jeder Stadt selbst festgelegt, nicht bundesweit. Beantragen Sie vor Ablauf des Visums: ein gebuchter Termin schützt Ihren Status, wenn der Termin später liegt.
Nach der Ankunft: Die Anmeldung binnen zwei Wochen, danach die Steuer-ID per Post, und der Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde vor Ablauf des Visums. Alle Fristen der ersten drei Monate.
Was Sie nachweisen müssen
13.092 EUR für das Jahr, ausgezahlt mit 1.091 EUR im Monat (2026)
Ein Sperrkonto
Auch akzeptiert
- Eine Verpflichtungserklärung einer Person in Deutschland, die das nötige Einkommen nachweisen kann
Arbeiten und Dauer
Arbeiten
Während der Suche durchschnittlich bis zu 20 Stunden pro Woche, dazu Probebeschäftigungen von jeweils bis zu zwei Wochen bei möglichen Arbeitgebern.
Dauer
Bis zu einem Jahr für die Suche selbst. Nach Aufnahme einer qualifizierten Beschäftigung verlängert die Folge-Chancenkarte um bis zu zwei weitere Jahre.
Was danach kommt
In einen Aufenthaltstitel zur Beschäftigung, sobald Sie ein zu Ihrer Qualifikation passendes Angebot haben, beantragt aus Deutschland heraus: Paragraf 39 Nummer 1 AufenthV erfasst alle, die bereits ein nationales Visum oder einen Aufenthaltstitel besitzen. Sie müssen also nicht ausreisen.
Was diese Route nicht erlaubt
- Sie ist kein Arbeitstitel. Eine Vollzeitbeschäftigung auf der Chancenkarte selbst ist nicht erlaubt: die 20-Stunden-Grenze ist der Kern der Karte.
- Die Punkte sind kein Ermessen. Sechs ist das gesetzliche Minimum, und ein starkes Profil mit fünf Punkten qualifiziert nicht.
Häufige Fragen
Wie viele Punkte braucht man für die Chancenkarte?
Sechs. Das Gesetz nennt das Minimum ausdrücklich: 'Die Mindestpunktzahl beträgt sechs Punkte'. Wer eine in Deutschland bereits voll anerkannte Qualifikation hat, gilt als Fachkraft und braucht gar keine Punkte.
Wie viel Geld verlangt die Chancenkarte 2026?
13.092 EUR für das Jahr, auf einem Sperrkonto, ausgezahlt mit 1.091 EUR im Monat. Derselbe Monatsbetrag gilt für das Anerkennungsvisum nach Paragraf 16d, das Sprachkursvisum nach Paragraf 16f Absatz 1 und das Studienbewerbervisum nach Paragraf 17.
Darf man auf der Chancenkarte in Vollzeit arbeiten?
Nein. Das Gesetz erlaubt durchschnittlich höchstens 20 Stunden pro Woche, dazu Probebeschäftigungen von je bis zu zwei Wochen. Vollzeit erfordert den Wechsel in einen Beschäftigungstitel nach einem qualifizierten Angebot.
Die anderen Routen
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